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   BGH, 09.06.1982 - 2 StR 249/82   

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https://dejure.org/1982,2491
BGH, 09.06.1982 - 2 StR 249/82 (https://dejure.org/1982,2491)
BGH, Entscheidung vom 09.06.1982 - 2 StR 249/82 (https://dejure.org/1982,2491)
BGH, Entscheidung vom 09. Juni 1982 - 2 StR 249/82 (https://dejure.org/1982,2491)
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Volltextveröffentlichung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 24; StGB § 46
    Wertungsfehler im Rahmen der Strafzumessung bei Vergewaltigung

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Strafzumessung - Strafschärfend - Angeklagter - Hauptverhandlung - Fehlen - Mitleidsempfinden

Papierfundstellen

  • StV 1982, 418
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 13.07.1977 - 3 StR 226/77

    Strafbemessung: Strafschärfende Wertung des Leugnens eines Angeklagten

    Auszug aus BGH, 09.06.1982 - 2 StR 249/82
    Eine derartige Gemütsregung hätte als Eingeständnis gewertet werden können und damit seine Verteidigungsposition gefährdet (ständige Rechtsprechung, u.a. Urteil vom 13. Januar 1977 - 1 StR 567/76 - unterbliebene Schadenswiedergutmachung -, Urteil vom 16. November 1976 - 4 StR 127/76 - keine Unrechtseinsicht - und Beschluß vom 13. Juli 1977 - 3 StR 226/77 - Fehlen von Einsicht und Reue -).
  • BGH, 16.11.1976 - 4 StR 127/76

    Zweifelsfragen bei der Besetzung eines Gerichts mit Schöffen - Umfang der

    Auszug aus BGH, 09.06.1982 - 2 StR 249/82
    Eine derartige Gemütsregung hätte als Eingeständnis gewertet werden können und damit seine Verteidigungsposition gefährdet (ständige Rechtsprechung, u.a. Urteil vom 13. Januar 1977 - 1 StR 567/76 - unterbliebene Schadenswiedergutmachung -, Urteil vom 16. November 1976 - 4 StR 127/76 - keine Unrechtseinsicht - und Beschluß vom 13. Juli 1977 - 3 StR 226/77 - Fehlen von Einsicht und Reue -).
  • BGH, 04.06.1981 - 4 StR 246/81

    Eindeutige und hinreichende Begründung der Schuldfähigkeit - Besonders schwerer

    Auszug aus BGH, 09.06.1982 - 2 StR 249/82
    Es kann nicht mit letzter Sicherheit ausgeschlossen werden, daß diese Erwägung die Entscheidung der Strafkammer beeinflußt hat, wobei nicht verkannt wird, daß die Ablehnung der Strafmilderung allein von den weiteren aufgeführten Umständen getragen werden könnte (BGH, Urteil vom 4. Juni 1981 - 4 StR 246/81 mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 13.01.1978 - 1 StR 567/76

    Durchführung eines Teils der Hauptverhandlung in Abwesenheit des Angeklagten -

    Auszug aus BGH, 09.06.1982 - 2 StR 249/82
    Eine derartige Gemütsregung hätte als Eingeständnis gewertet werden können und damit seine Verteidigungsposition gefährdet (ständige Rechtsprechung, u.a. Urteil vom 13. Januar 1977 - 1 StR 567/76 - unterbliebene Schadenswiedergutmachung -, Urteil vom 16. November 1976 - 4 StR 127/76 - keine Unrechtseinsicht - und Beschluß vom 13. Juli 1977 - 3 StR 226/77 - Fehlen von Einsicht und Reue -).
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